Leistungen

Die Prävention von Unfällen sowie gesundheitlichen Einschränkungen sind uns besonders wichtig. Unser Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter und somit Ihres Betriebes sicherzustellen.

Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV-V2

Unsere Praxis und unser Team erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen und verfügt über eine hohe fachliche Qualifikation, um eine optimale arbeitsmedizinische Betreuung zu gewährleisten. Die arbeitsmedizinische Betreuung gliedert sich nach der DGUV-Vorschrift 2 in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.

Aufgabenfelder Grundbetreuung
  • Teilnahme an Begehungen
  • Teilnahme an Besprechungen, besonders Sitzungen des ArbeitsSicherheitsausschusses (ASA-Sitzungen)
  • Unterstützung/Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung/Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung
  • Beratung zu diversen arbeitsmedizinische Themen

Die betriebsspezifische Betreuung umfasst die arbeits-medizinische Vorsorge, Impfangebote/Durchführung von Impfungen, Eignungsbeurteilungen.

Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung
  • arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Grundsätzen
  • Impfangebot/Durchführung von Impfungen
  • Eignungsbeurteilungen
  • betriebsspezifische Beratungsleistungen
  • Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen

Eignungsbeurteilung nach speziellen Rechtsvorschriften

Als unabhängige arbeitsmedizinische Praxis bieten wir neben der arbeitsmedizinischen Betreuung nach ASiG, ArbMedVV und DGUV-V2 zahlreiche weitere Untersuchungen entsprechend den aktuellen Rechtsvorschriften an.

Untersuchungen/Eignungsbeurteilungen, die nur von extra ermächtigten bzw. zertifizierten Ärzten durchgeführt werden dürfen:

  • Untersuchung von Triebfahrzeugführern
  • Untersuchung von Mitarbeitern im Strahlen - bzw. Röntgenbereich
  • Offshore-Untersuchungen nach AWMF-S1-Leitlinie „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“
  • Führerscheinverordnung (FeV) für LKW, Bus und Taxi
  • Untersuchungen nach Mutterschutzgesetz (MuSchG),
  • Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV),
  • Untersuchungen zur Tauchtauglichkeit.
Vorliegende Qualifikationen
  • Ermächtigung des Eisenbahnbundesamtes (eba) zur Untersuchung nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
  • Ermächtigung nach Röntgen - und Strahlenschutzverordnung
  • Zertifizierung als OGUK-registred doctor (Offshore-Bereich) - Nach dem „Hardanger Abkommen“ ist eine gegenseitige Anerkennung der drei Eignungsuntersuchungen (NOG - norwegisches Zertifikat, NOGEPA - holländisches Zertifikat und OGUK - Großbritannien) vereinbart
  • Untersuchungen nach FeV Anlage 5 + 6

Die Untersuchungen nach Führerscheinverordnung (FeV) können komplett in der Praxis absolviert werden. Neben dem Sehtest und der ärztlichen Untersuchung (Anlage 5.1 + 6) können Sie den psychometrischen Leistungstest nach Anlage 5.2 der FeV absolvieren.

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